Die 10-kWp-Grenze war lange Zeit eine entscheidende Größe für Solaranlagen-Betreiber. Seit 2023 wurde sie durch die 30-kWp-Grenze ersetzt. Erfahren Sie in diesem Artikel, was diese Veränderung für Sie bedeutet.
Die 30 kWp Grenze
Mit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat sich die bisherige 10 kWp-Grenze zu einer 30 kWp-Grenze entwickelt. Für viele Betreiber von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern in Deutschland ergeben sich daraus mehrere Vorteile:
- Keine EEG-Umlage mehr
- Steuerfreiheit der Einnahmen aus der Solaranlage
- Keine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage EÜR
Keine EEG-Umlage mehr
Durch die EEG-Novelle 2021 wurde die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch von Solaranlagen bis zu einer Größe von 30 kWp abgeschafft. Dies spiegelt den Trend zu größeren Solaranlagen in privaten Haushalten wider.
Vor 2021 mussten Betreiber von Anlagen über 10 kWp eine reduzierte EEG-Umlage von 40 % auf jede eigenverbrauchte Kilowattstunde zahlen. 2020 betrug dieser Satz 2,7 Cent pro kWh (40 % von 6,756 Cent pro kWh).
Steuerfreiheit der Einnahmen aus der Solaranlage
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass die Einnahmen aus Solaranlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp steuerfrei sind. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2022.
Betreiber von privaten Solaranlagen bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern müssen keine Einkommensteuer mehr auf ihre Einnahmen zahlen. Dies gilt ohne speziellen Antrag auf “steuerliche Liebhaberei”.
Keine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage EÜR
Kleine Solaranlagen bis 30 kWp sind von der Pflicht befreit, Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dies betrifft sowohl neue als auch bestehende Anlagen.
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Sind Solaranlagen bis 30 kWp steuerfrei?
Ja, Solaranlagen bis 30 kWp sind steuerfrei, wenn sie auf Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden oder gemeinnützigen Einrichtungen installiert werden.
Die Steuerbefreiung umfasst:
- Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer: Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Steuersatz von 0 % auf den Kauf und die Installation von Solaranlagen und Stromspeichern. Vorher waren es 19 %.
- Einkommenssteuer: Seit 2022 sind die Einkünfte aus der Einspeisung von Solaranlagen bis 30 kWp steuerfrei, was die Angabe in der Einkommensteuererklärung überflüssig macht.
- Gewerbesteuer: Betreiber von Solaranlagen bis 30 kWp, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen, sind seit 2023 von der Gewerbesteuer befreit.
Diese steuerlichen Erleichterungen machen Solaranlagen noch attraktiver, da Sie nicht nur weniger zahlen, weil die Mehrwertsteuer entfällt, sondern auch keine Einspeisevergütung versteuern müssen.
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Wie groß ist eine 30 kWp Photovoltaikanlage?
Eine Solaranlage mit 30 kWp benötigt etwa 135 m² belegbare Dachfläche, das heißt eine Fläche, die frei von Hindernissen wie Schornsteinen oder Fenstern ist.
Pro kWp einer Solaranlage sind etwa 4,5 m² Dachfläche erforderlich. Jedes kWp kann in Deutschland durchschnittlich 1.000 kWh Strom pro Jahr erzeugen.
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Die Nennleistung einer Solaranlage (kWp) gibt die maximale Stromproduktion unter optimalen Bedingungen an und dient als Maßstab für die Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Was kostet eine Solaranlage mit 30 kWp?
Die Kosten für eine Solaranlage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie:
- Qualität und Typ der Solar-Module (z.B. Standard- oder Premium-Module)
- Einbindung eines Solar-Speichers
- Marktnachfrage
- Art des Montagesystems, abhängig von der Dachform und -zugänglichkeit
Eine durchschnittliche 10 kWp Anlage inklusive Wechselrichter und Speicher kostet etwa 19.560 Euro. Eine 30 kWp Anlage ist erheblich größer und daher meist nicht für private Haushalte mit durchschnittlichem Verbrauch geeignet.
Bei LB-Solartec bieten wir Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp an. Eine solche Anlage kostet inklusive Wechselrichter und Speicher etwa 31.825 Euro und produziert jährlich ca. 25.421 kWh Strom.
Die Kosten für den Speicher betragen dabei im Jahr 2024 etwa 5.200 Euro.
Wie viel Strom erzeugt eine 30 kWp Solaranlage am Tag?
Eine 30 kWp Solaranlage produziert in Deutschland durchschnittlich 82 kWh pro Tag und etwa 30.000 kWh pro Jahr.
Die Faustregel besagt, dass Solaranlagen in Deutschland pro installiertem kWp etwa 1.000 kWh Strom jährlich erzeugen.
Unsere Solaranlagen bei LB-Solartec erzielen folgende Stromerträge:
- 4 kWp: 4.340 kWh pro Jahr, 20 m² Dachfläche
- 8,5 kWp: 8.500 kWh pro Jahr, 40 m² Dachfläche
- 13 kWp: 13.019 kWh pro Jahr, 60 m² Dachfläche
- 25 kWp: 25.145 kWh pro Jahr, 116 m² Dachfläche
Diese Werte beziehen sich auf Solaranlagen in Köln.
Die 10 kWp Grenze
Die 10 kWp Grenze wurde im Bereich der Einkommenssteuer und der EEG-Umlage abgeschafft. Sie gilt jedoch weiterhin für die Höhe der Einspeisevergütung:
- Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,11 Cent pro kWh.
- Anlagen über 10 kWp erhalten für den Teil über 10 kWp 7,03 Cent pro kWh.
- Anlagentyp: Wohngebäude, bis 10 kWp: 8,11 Cent pro kWh
- Anlagentyp: Wohngebäude, >10 bis 40 kWp: 7,03 Cent pro kWh
- Anlagentyp: Wohngebäude, >40 bis 750 kWp: 5,74 Cent pro kWh
Vor 2023 waren Anlagen unter 10 kWp auch gewerbesteuerbefreit. Diese Grenze wurde auf 30 kWp angehoben.
Wie groß ist eine 10 kWp Solaranlage?
Eine 10 kWp Anlage benötigt etwa 46 m² belegbare Dachfläche und besteht aus 23 Modulen. Die Faustformel besagt, dass pro kWp etwa 4,5 m² Dachfläche erforderlich sind.
Eine solche Anlage produziert jährlich etwa 10.451 kWh Strom, das entspricht etwa 29 kWh pro Tag.
Die 25 kWp Grenze (2022 abgeschafft)
Wie viel Strom man ins Netz einspeisen darf? Mit Anlagen bis 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, unbegrenzt. Vorher war die Einspeiseleistung auf 70 % begrenzt.
Diese Regelung wurde aufgehoben, um die volle Einspeisung der erzeugten Energie zu ermöglichen.
Wie groß darf eine private Solaranlage sein?
Ihre Photovoltaik-Anlage kann theoretisch beliebig groß sein, in der Praxis ist die Größe jedoch meist durch die Dachfläche begrenzt.
Typische Anlagen auf Einfamilienhäusern haben eine Leistung von 9 kWp bis 13 kWp, was 20 bis 30 Modulen entspricht. Der jährliche Energieertrag liegt zwischen 9.088 kWh und 13.631 kWh.
Zusammenfassung
- Die EEG-Umlage für selbst verbrauchten Solarstrom wurde 2021 auf Anlagen bis 30 kWp angehoben.
- Solaranlagen bis 30 kWp sind seit dem 01.01.2023 umsatzsteuerfrei. Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt bereits seit dem 01.01.2022.
- Die 10 kWp Grenze für die EEG-Umlage entfiel 2022 zugunsten der 30 kWp Grenze. Die EEG-Umlage wurde ab dem 1. Juli 2022 vollständig abgeschafft.
- Solaranlagen bis 25 kWp, die nach September 2022 in Betrieb genommen wurden, dürfen 100 % des Solarstroms einspeisen.
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