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Photovoltaik-Förderungen in Bonn & Köln

Photovoltaik-Förderung 2023: Zuschüsse & Fördermittel für PV-Anlagen

Photovoltaik-Förderungen in Bonn & Köln . Derzeit gibt es verschiedenste Förder-Programme rund um das Themengebiet Photovoltaik. So wurde beispielsweise rückwirkend der MwSt.-Satz auf Photovoltaikanlagen und Speicher rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf 0% gesenkt.

Je nach Bundesland, Kommune oder Stadt können teilweise weitere spezifische Zuschüsse und Fördermittel beantragt werden. Gerne beraten wir Sie konkret für Ihr Vorhaben.
Lassen Sie sich Ihre Solaranlage fördern!🫰

Werden Photovoltaik und Solar Anlagen im Jahr 2023 gefördert?

Ja!
Nachfolgend ein Auszug aus dem FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“:

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) hat der Gesetzgeber einen neuen Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage.

Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.

Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Das kannst Du
sparen!

Vergleicht man die Kosten für selbstproduzierten Strom in Höhe von etwa 10 Cent pro KWh und setzt diesen in das Verhältnis zu den Strompreisen aus öffentlichen Netzen in Höhe von etwa 35 Cent pro kWh erkennt man das Einsparpotential auf den ersten Blick.

 

Deutschlandweit: Staatliche Zuschüsse für PV-Anlagen

Einspeisevergütung auf nicht verbrauchten Solarstrom (seit Juli 2022 erhöht)
Für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz erhältst du die sogenannte Einspeisevergütung. Zum 30. Juli 2022 wurde diese Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) auf 8,2 Cent pro kWh Energie angehoben. Zuvor lag sie bei 6,23 Cent pro kWh. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung derzeit bei 7,1 Cent für jede weitere kWh. Installierst du in Deutschland eine herkömmliche Einspeiseanlage auf dem Dach deines Eigenheimes, hast du Anspruch auf diese Einspeisevergütung. Diese gilt ab der Inbetriebnahme deiner Solaranlage für einen Zeitraum von 20 Jahren und bleibt währenddessen unverändert
KfW-Förderung: Kredit für Photovoltaikanlagen (und Speicher)
Die KfW unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, indem sie die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit zinsgünstigen Krediten fördert. Das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“ im Rahmen der KfW-Förderung bietet zinsgünstige Kredite für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, Netze und Speicher. Wird eine Erweiterung der Photovoltaikanlage gefördert? Ja, die Erweiterung einer Photovoltaikanlage wird gefördert. Neben der Unterstützung beim Kauf und der Installation neuer PV-Anlagen bietet das KfW-Programm 270 auch Fördermöglichkeiten für die Erweiterung bestehender Anlagen. Dies beinhaltet sowohl den Batteriespeicher als auch die Erweiterung der Photovoltaikanlage selbst.
Zuschuss für Beratung zu Solaranlagen und Speichern
Eine Förderung für die Beratung zu Solaranlagen und Speichern stellt sicher, dass interessierte Parteien fundierte Entscheidungen bezüglich der Installation von Photovoltaikanlagen in ihren Gebäuden treffen können. Durch den Zuschuss erhältst du Zugang zu qualifizierten Berater:innen, die dir bei der Planung und Umsetzung deines Photovoltaik-Projekts helfen.
Einkommensteuerbefreiung (seit 1.1.2022)
Zusätzlich zur Einspeisevergütung und den KfW-Förderungen gibt es seit 1. Januar 2022 eine Neuerung in Bezug auf die einkommenssteuerliche Behandelung von Phototovoltaik. Betreiber:innen profitieren nun von der Einkommenssteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Diese ermöglicht es, einen größeren Teil der Einnahmen aus der erzeugten und eingespeisten Energie zu behalten und somit die Rentabilität der Anlagen zu erhöhen.
Mehrwertsteuersenkung (seit 1.1.2023)
Ab dem Jahr 2023 bietet der Bund eine neue, attraktive Förderung für den Kauf von PV-Anlagen: die Senkung der Mehrwertsteuer auf 0 Prozent ab dem 1. Januar 2023. Durch diese steuerliche Entlastung können Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher steuerfrei erworben werden. Die Förderung soll die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen unterstützen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.

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