Im Rahmen unseres Engagements für die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien bieten wir unseren Kunden einen besonderen Anreiz: den hauseigenen Einspeisezuschuss.
Hier sind die Details zu diesem Angebot:
Höhe des Zuschusses: Für jede Kilowattstunde (kWh), die Sie in das Stromnetz einspeisen, erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe von 8 Cent. Dieser Zuschuss gilt als direkte finanzielle Unterstützung für Ihre Bemühungen, grüne Energie zu produzieren und zu teilen.
Einspeisezuschuss 2024 für Solaranlagen – Gültigkeitsdauer: Der Einspeisezuschuss wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage gewährt und ist für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig. Dies bietet Ihnen eine zusätzliche finanzielle Absicherung in den ersten Jahren nach der Installation.
Einfacher Prozess: Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie uns lediglich Ihre Jahresabrechnung übermitteln, auf der die Menge der ins Netz eingespeisten Energie aufgeführt ist. Unser Ziel ist es, den Prozess so unkompliziert und transparent wie möglich zu gestalten.
Förderung der grünen Wende: Mit diesem Einspeisezuschuss möchten wir als Unternehmen aktiv die Energiewende unterstützen. Es geht darum, Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen und unseren Kunden dabei zu helfen, sowohl ökologisch als auch ökonomisch nachhaltig zu handeln.
Durch diese Initiative hoffen wir, einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu leisten und gleichzeitig unseren Kunden zu helfen, ihre Energiekosten zu senken und von den Vorteilen erneuerbarer Energien zu profitieren.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik stellt eine zentrale Komponente der staatlichen Fördermaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien dar, insbesondere gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Wenn du eine Photovoltaikanlage besitzt, hast du die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom zu nutzen, was als Eigenverbrauch bezeichnet wird. Nicht selten produzieren solche Anlagen jedoch mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Dieser überschüssige Strom wird dann in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Für diese Einspeisung erhältst du von deinem lokalen Stromnetzbetreiber eine feste Vergütung pro Kilowattstunde. Diese Vergütung wird auch als Einspeisevergütung bezeichnet und ist ein wichtiger finanzieller Anreiz, der die Investition in Photovoltaikanlagen besonders für Privathaushalte und kleinere Gewerbebetriebe attraktiv macht. Die Einspeisevergütung garantiert dir dabei nicht nur eine direkte Einnahmequelle für den eingespeisten Strom, sondern auch eine langfristige finanzielle Planbarkeit. Über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren kannst du mit stetigen Einnahmen rechnen, die zwar von deinem eigenen Stromverbrauch und der Sonneneinstrahlung im jeweiligen Jahr abhängig sind, aber eine konstante finanzielle Unterstützung bieten.
Zusätzlich bietet die Einspeisevergütung eine nachhaltige Motivation zur Förderung grüner Energien. Indem sie die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen erhöht, trägt sie signifikant zur Energiewende bei und unterstützt den Umstieg von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energiequellen. Darüber hinaus hilft die Vergütung, die Abhängigkeit von konventionellen Energiequellen zu reduzieren und fördert die lokale Energieerzeugung, was wiederum zur Energieunabhängigkeit und Sicherheit beiträgt.
Durch die staatlich garantierte Einspeisevergütung werden auch wirtschaftliche Impulse gesetzt, die die Entwicklung und den Ausbau von technologischen Innovationen im Bereich der Photovoltaik vorantreiben. Dies führt nicht nur zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Branche, sondern verbessert auch die technische Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Solartechnologien, was langfristig zur Kostensenkung und somit zu einer breiteren Akzeptanz und Nutzung führt.
Die Höhe der Einspeisevergütung für deine Photovoltaikanlage ist für einen Zeitraum von 20 Jahren festgeschrieben, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Diese Faktoren umfassen:
Bei der Wahl der Überschusseinspeisung nutzt du einen Teil des produzierten Stroms direkt in deinem Haushalt. Dies wird auch als Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch bezeichnet. Die Einspeisevergütung fällt in diesem Fall zwar geringer aus, jedoch erzielst du Ersparnisse bei den Stromkosten, da du weniger Energie von externen Stromanbietern beziehen musst.
Entscheidest du dich hingegen für die Volleinspeisung, bei der der gesamte von der PV-Anlage erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, profitierst du von einer höheren Einspeisevergütung, da kein Eigenverbrauch stattfindet. Die Entscheidung zwischen diesen beiden Optionen hängt von verschiedenen persönlichen und wirtschaftlichen Überlegungen ab, die wir im Folgenden näher erläutern werden.
Für alle Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, gelten spezifische Vergütungssätze. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einspeisevergütung für neue Anlagen alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent gegenüber dem vorherigen Halbjahr sinkt, wobei die nächste Reduzierung am 1. August 2024 erfolgt. Diese schrittweise Verringerung der Einspeisevergütung soll Anreize für eine frühzeitige Installation schaffen und die kontinuierliche Investition in Photovoltaik fördern, auch in einem Umfeld fallender Kosten für Solartechnologie.
Die Entscheidung für die richtige Art der Einspeisung und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme sind daher entscheidend für die Maximierung der finanziellen Rückflüsse aus deiner Investition in eine Photovoltaikanlage. Durch eine sorgfältige Planung und das Abwägen der Vor- und Nachteile beider Einspeisemodelle kannst du die ökonomischen und ökologischen Vorteile deiner Solarinvestition optimieren.
Wenn deine Photovoltaikanlage relativ groß ist, der Netzstrom preisgünstig erscheint und du nur einen geringen Anteil des erzeugten Stroms selbst nutzen kannst, könnte die Option der Volleinspeisung finanziell vorteilhaft sein. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, wofür du eine höhere Einspeisevergütung erhältst. Derzeit beträgt die Vergütung für Anlagen bis zu einer Größe von zehn Kilowatt-Peak 12,87 Cent pro Kilowattstunde. Sollten die Kosten für die Erzeugung des Stroms über einen Zeitraum von 20 Jahren unter diesen 12,87 Cent liegen, könnte sich deine Investition in die Photovoltaikanlage auch durch reine Volleinspeisung in weniger als zwei Jahrzehnten amortisieren.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Armin investiert in eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt-Peak, die ihn 15.000 Euro kostet, also 1.500 Euro pro Kilowatt-Peak. Er rechnet mit durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten von 1,5 Prozent des Kaufpreises, was 225 Euro entspricht, für Versicherung, Wechselrichter-Ersatz sowie mögliche Reparaturen oder Wartungsarbeiten. Über 20 Jahre summiert sich dies auf Gesamtkosten von 19.500 Euro für die Anlage.
Bei optimalen Sonneneinstrahlungsbedingungen produziert die Anlage jährlich etwa 1.000 Kilowattstunden pro Kilowatt-Peak, also insgesamt 10.000 Kilowattstunden pro Jahr. Über einen Zeitraum von 20 Jahren ergibt das eine Gesamtproduktion von 200.000 Kilowattstunden, die zu einem Satz von 12,87 Cent pro Kilowattstunde verkauft werden können. Daraus resultieren Einnahmen von etwa 25.740 Euro. Das bedeutet, dass Armin letztendlich einen Gewinn von 6.240 Euro erzielt, da die Produktionskosten pro Kilowattstunde unter 10 Cent liegen.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema behandeln wir in unserem Ratgeber „PV-Anlage kaufen: Eigenverbrauch oder Volleinspeisung: Wann lohnt sich was?“
Möglichkeit zum Wechsel zwischen Vergütungsarten
Die Entscheidung zwischen Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung ist flexibel und kann an veränderte Bedingungen angepasst werden. Deine initiale Wahl teilst du dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme deiner Anlage mit. Solltest du später entscheiden, dass du ab dem nächsten Jahr voll einspeisen möchtest, musst du dies dem Netzbetreiber bis spätestens zum 30. November mitteilen (gemäß § 48 Abs. 2a EEG 2023).
Wenn du von Eigenverbrauch auf Volleinspeisung umstellst, erhältst du die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner Anlage für Volleinspeisung galt. Ein Wechsel von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch bewirkt entsprechend eine Reduzierung der Einspeisevergütung. Unabhängig von der Art des Wechsels bleibt der Grundsatz bestehen, dass die Einspeisevergütung für 20 Jahre (plus das Jahr der Inbetriebnahme) gezahlt wird.
Die Laufzeit der Einspeisevergütung für deine Photovoltaikanlage wird ab dem Zeitpunkt bestimmt, zu dem deine Anlage ans öffentliche Netz angeschlossen und aktiviert wird. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Vergütungssatz für die Einspeisung wird dir für eine Dauer von 20 Jahren fest zugesichert, wobei sich dieser Betrag während dieser Zeit nicht verändern wird. Interessant ist, dass das Jahr, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird, nicht in die 20-jährige Frist eingerechnet wird. Die Frist beginnt tatsächlich erst mit Beginn des folgenden Kalenderjahres, was bedeutet, dass die Einspeisevergütung effektiv für etwas mehr als 20 Jahre gewährleistet wird.
Um ein konkretes Beispiel zu geben: Angenommen, deine neue Solaranlage mit einer Leistung von neun Kilowatt-Peak wird im Februar 2024 in Betrieb genommen und du hast dich für eine Überschusseinspeisung entschieden, bei der du einen Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchst. Die Einspeisevergütung, die dir gewährt wird, beträgt dann 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Da das Jahr 2024 bei der Berechnung der 20 Jahre nicht berücksichtigt wird, beginnt die Zählung der garantierten Jahre erst ab 2025. Das bedeutet, dass du deine garantierte Einspeisevergütung bis zum 31. Dezember 2044 erhalten wirst.
Diese Regelung sichert dir eine langfristige finanzielle Vorausplanung und macht die Investition in eine Solaranlage besonders attraktiv. Durch die Garantie der Einspeisevergütung für mehr als zwei Jahrzehnte kannst du mit kalkulierbaren Einnahmen aus der Einspeisung deines überschüssigen Stroms rechnen. Dieses Einkommen kann dazu beitragen, die anfänglichen Kosten für die Installation der Solaranlage zu amortisieren und bietet eine zusätzliche finanzielle Entlastung über viele Jahre. Der festgelegte Vergütungssatz fördert zudem die Nutzung erneuerbarer Energien und unterstützt die Energiewende, indem er einen Anreiz für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen schafft.
Viele Photovoltaikanlagen übertreffen die anfängliche Laufzeit von 20 Jahren, für die eine feste Einspeisevergütung garantiert wird, oft bei weitem. Das Weiterbetreiben einer funktionstüchtigen Solaranlage nach Ablauf dieser Frist ist nicht nur aus ökologischen Gründen – wie dem Klima- und Umweltschutz – ratsam, sondern es kann sich auch finanziell lohnen. Nachdem die Anlage abbezahlt ist, kann sie weiterhin eine attraktive Rendite erzielen, besonders wenn lediglich der Wechselrichter während der Nutzungsdauer einmal ersetzt werden muss. Unter diesen Umständen sind 30 Betriebsjahre keine Seltenheit.
Einspeisevergütung nach Ende der Förderung
Nach dem Ablauf der 20-jährigen Förderperiode gibt es für den eingespeisten Strom aus sogenannten „ausgeförderten“ Photovoltaikanlagen weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber. Diese basiert auf dem Jahresmarktwert Solar, der den durchschnittlichen Wert des Solarstroms an der Strombörse über das Jahr widerspiegelt, abzüglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers.
Im Jahr 2023 lag dieser Wert bei 7,2 Cent pro Kilowattstunde, was einen Rückgang gegenüber dem außergewöhnlich hohen Jahresmarktwert von 22,3 Cent im Jahr 2022 darstellt, der durch die Energiepreiskrise infolge geopolitischer Ereignisse wie dem russischen Einmarsch in die Ukraine beeinflusst wurde. Es wird erwartet, dass der Jahresmarktwert Solar im Jahr 2023 wieder unter 10 Cent pro Kilowattstunde fallen wird. Die genaue Höhe der Vergütung für das vorherige Jahr wird jeweils zu Jahresbeginn festgelegt und Mitte Januar des folgenden Jahres bekannt gegeben.
Der Netzbetreiber ermittelt den eingespeisten Strom deiner Anlage für das vergangene Jahr und zahlt dir entsprechend die gesamte Vergütung aus. Seit 2023 ist die Vergütung jedoch auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt gemäß §23b EEG 2023.
Zukunft der Übergangsregelung
Die aktuelle Übergangsregelung, die für Solaranlagen gilt, die älter als 20 Jahre sind, ist zunächst bis zum 31. Dezember 2027 begrenzt. Die Bundesregierung erwägt jedoch, die Direktvermarktung von Strom an der Börse für private Photovoltaikanlagen attraktiver zu gestalten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Herbst 2023 angekündigt, dass eine Verlängerung dieser Regelung möglich sein könnte und eine Entscheidung darüber rechtzeitig vor dem geplanten Auslaufen im Jahr 2027 getroffen werden soll.
Optionen nach der Förderung
Unabhängig von der Bestimmung über die Übergangsregelung kann es vorteilhaft sein, eine ausgeförderte PV-Anlage von der reinen Volleinspeisung auf eine Form der Eigen- oder Überschusseinspeisung umzustellen. Dadurch lässt sich der selbst produzierte Strom direkt verbrauchen, was zusätzliche Kostenersparnisse und eine verbesserte Energieunabhängigkeit ermöglicht.