§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der LB Solartec GmbH, Industriestraße 53, 53721 Siegburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Besteller").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
(1) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen stellen Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar.
(2) Vertragsgegenstand ist die Planung, Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen einschließlich Nebenkomponenten (z. B. Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen sowie weitere elektrotechnische Leistungen), soweit diese im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
(3) Geschuldet ist der funktionstüchtige, vertragsgemäße Erfolg der Werkleistung gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande; Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 4 Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Abbildungen und Visualisierungen: Die in Angeboten, Prospekten, Präsentationen, Planungsunterlagen oder auf der Website enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Visualisierungen und Beispielanlagen dienen der unverbindlichen Veranschaulichung. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Maßgeblich für den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Leistung. Handelsübliche, technisch bedingte oder modellbedingte Änderungen (z. B. bei Farbe, Anordnung, Bauform oder Modellnachfolge) bleiben vorbehalten, soweit sie gleichwertig und für den Besteller zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
(3) Nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere:
- Prüfung, Beantragung oder Abwicklung von Fördermitteln oder Zuschüssen (z. B. KfW, BAFA, kommunale Programme)
- Prüfung oder Herstellung der statischen Tragfähigkeit von Gebäude oder Dach
- Sanierung, Abdichtung oder Instandsetzung der Dachhaut
- Umbauten oder Erneuerungen von Zählerschränken, Hausanschlüssen oder Unterverteilungen
- Gerüstbau
- Blitzschutz-, Erdungs- oder Überspannungsschutzanlagen außerhalb der PV-Anlage
- Erd- oder Tiefbauarbeiten
- Leistungen aufgrund nachträglicher behördlicher oder netzbetreiberseitiger Anforderungen
- Förder-, Ertrags- oder Wirtschaftlichkeitsgarantien
- Stromlieferung oder Finanzierungsleistungen
(4) Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Ertragsprognosen: Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen oder Amortisationsdarstellungen beruhen auf zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten und Annahmen (z. B. Energiepreise, Verbrauchswerte, Wetterdaten oder gesetzliche Rahmenbedingungen). Diese Angaben dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und stellen keine Garantie für bestimmte Erträge, Einsparungen oder wirtschaftliche Ergebnisse dar. Soweit Berechnungen auf Angaben oder Softwarelösungen Dritter beruhen, übernehmen wir keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit oder zukünftige Entwicklung. Die Haftung nach § 10 bleibt unberührt.
(5) Herstellerangaben zu Komponenten: Technische Daten, Leistungswerte und sonstige Spezifikationen einzelner Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter, Batteriespeicher oder Wallboxen) beruhen auf den Angaben der jeweiligen Hersteller. Diese Angaben geben wir nach bestem Wissen weiter, ohne eine eigene Garantie für deren Richtigkeit oder Aktualität zu übernehmen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Bestellers bleiben hiervon unberührt. Etwaige über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantien richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
(6) Technische Änderungen: Technisch bedingte Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie gleichwertig und für den Besteller zumutbar sind.
§ 4a Besondere Hinweise und Leistungsabgrenzungen
(1) Wärmepumpe / SG-Ready: Konfiguration, Parametrierung sowie Inbetriebnahme an Wärmepumpen oder nicht von unserer Seite aus gelieferten Komponenten erfolgen ausschließlich durch den Heizungsbauer bzw. den Herstellerservice.
(2) Förderprogramme: Etwaige Leistungen umfassen ausschließlich die Bereitstellung von Unterlagen. Eine Prüfung, Antragstellung oder Kommunikation mit Förderstellen erfolgt nicht. Die Verantwortung für vollständige und fristgerechte Antragstellung liegt beim Besteller.
(3) Heizstab: Mechanischer Einbau und hydraulische Installation erfolgen ausschließlich durch einen SHK-Fachbetrieb. Verzögerungen durch nicht rechtzeitig erfolgte Installation gehen zu Lasten des Bestellers.
(4) DC-Montage: Dachpfannen sind bauseits bereitzustellen. Dachersatzpfannen nur bei separater Beauftragung. Entsorgung beschädigter Dachziegel ist nicht Bestandteil der Leistung.
(5) AC-Montage: Montageflächen sind bauseits bereitzustellen. Netzwerkbereitstellung erfolgt kundenseitig. Hinweis auf vorhandene Rohr-/Kabelführungen ist Pflicht des Bestellers. Nutzung vorhandener Zählerschränke, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Bestellers
(1) Der Besteller stellt sicher, dass Gebäude und Dach geeignet sind und Zugänge frei zugänglich sind.
(2) Stromversorgung und Internetverbindung sind bereitzustellen.
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 6 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung.
(2) Der Auftragnehmer kann dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
(4) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(5) Verdeckte Mängel bleiben unberührt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung.
(2) Die Vergütung ist nach Abnahme und Rechnungsstellung fällig.
(3) Die Zahlung ist innerhalb von 3 Kalendertagen ohne Abzug zu leisten.
(4) Abnahme und Zahlungspflicht bestehen unabhängig vom Zeitpunkt des Netzanschlusses oder des Zählerwechseltermines.
(5) Bei vom Besteller verursachten Verzögerungen ist eine angemessene Teilabrechnung zulässig.
(6) Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug.
§ 8 Liefer- und Ausführungsfristen
(1) Termine werden schriftlich oder telefonisch festgehalten.
(2) Festgehaltene Termine gelten grundsätzlich als verbindlich.
(3) Höhere Gewalt oder externe Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.
(4) Verursacht der Besteller Terminverschiebungen, können dadurch entstehende Mehrkosten berechnet werden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Herstellergarantien begründen keine zusätzlichen Verpflichtungen des Auftragnehmers.
(3) Der Besteller hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für das Ausbleiben prognostizierter Erträge oder wirtschaftlicher Ergebnisse besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Garantie übernommen wurde.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 11 Haftung für Fremdleistungen
Für Leistungen von Netzbetreibern, Behörden oder sonstigen Dritten wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind.
§ 12 Kündigung
(1) Eine Kündigung ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.
(2) Im Falle einer freien Kündigung durch den Besteller gilt § 648 BGB.
§ 13 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert. Sie finden sie unter Widerrufsbelehrung.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 15 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung in Textform.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
